Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gesamtlänge der Straße: Wichlinghauser Weg
28.05.20 –
Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Kreis Gütersloh für eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die gesamte Wegstrecke Wichlinghauser Weg einzusetzen.
a) Die generelle Einschränkung darf maximal 50 km/h betragen.
b) Der Gefahrenbereich Kreuzung Hamlingdorfer Weg - Wichlinghauser Weg – ist besonders zu sichern mit maximal 30 km/h.
c) Der Gefahrenbereich Bergkuppe ist besonders zu sichern mit einer Begrenzung auf 30 km/h.
Medien